Veronique Lachatte

INDEPENDENT HIGH END COMPANION

CORONA-BESTIMMUNGEN

1. Besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus


1.1 Der Hygieneplan dient insbesondere der Umsetzung der Ziele zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus. Er wird vor Aufnahme der Tätigkeit mit den BehandlerInnen detailliert durchgesprochen. In Bezug auf die Einhaltung der Hygieneregeln während der Corona-Pandemie aktenkundig zu schulen und zu belehren.


1.2 Es dürfen ausschließlich Kunden ohne COVID-19-verdächtige Symptome mit gutem Allgemeinbefinden die Betriebsstätte/den Ort der Prostitution besuchen. Darauf weisen wir durch einen Aushang und die Website hin. Kontrollen durch Fiebermessungen o.ä. werden nicht empfohlen und daher nicht durchgeführt.


1.3 Die Abstandsregelungen von mindestens 1,5 Metern sind für die Kunden sowie DienstleiteInnen untereinander und die Arbeitsplätze zueinander einzuhalten. Abstandsmarkierungen auf dem Boden sind – soweit notwendig – als Orientierung angebracht.


1.4 Während der Behandlung kann aus objektiven Gründen die Abstandsregelung zwischen Kunden und der jeweiligen BehandlerIn nicht eingehalten werden. Deshalb ist das Tragen mindestens einer Mund-Nasen-Abdedeckung für BehandlerIn und Klient während der gesamten Behandlung erforderlich. Klienten haben eine eigene Mund-Nasen-Abdeckung mitzubringen. Auf den sachgerechten Umgang mit der Mund-Nasen-Abdeckung (Auf- und Absetzen, kein Manipulieren während des Tragens) wird durch die Einrichtung hingewiesen werden.


1.5 Da bei Behandlungen des Gesichtes der Klient keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, ist für die BehandlerIn in diesen Fällen das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil sowie ein Schutz der Augen bspw. durch Schutzbrille erforderlich.


1.6 Es sind organisatorische Vorkehrungen vorhanden, dass sich alle Personen unmittelbar nach Betreten der Einrichtung die Hände waschen oder desinfizieren können. Es sind ausreichend geeignete Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) vorhanden, ausgerüstet mit Flüssigseife und zum Abtrocknen Einmalhandtücher. Elektrische Handtrockner sind weniger geeignet, können aber belassen werden, wenn sie bereits eingebaut sind. Duschen der Klienten wird nicht gestattet.


1.7 Die genutzten Räume sind häufig und gründlich zu lüften.


1.8 Die routinemäßige Reinigung von Flächen und Gegenständen sowie deren Frequenz sind beizubehalten. Benutzte Gerätschaften (Scheren, Kämme, Haarschneider, Umhänge usw.) sind nach Anwendung am Klienten wie üblich aufzubereiten. Eine darüberhinausgehende Flächendesinfektion wird nicht empfohlen. Besondere Reinigungspflichten für die genutzten Räume oder Bereitstellungsverpflichtungen für Desinfektionsmittel bestehen nicht. Sämtliche Verunreinigungen insbesondere von Arbeitsflächen im Zusammenhang mit Besucherverkehr sind umgehend zu beseitigen.


1.9 Auf Hinweisschildern/-plakaten sollten alle Hygienevorgaben, die in der Einrichtung gelten, prägnant und übersichtlich enthalten sein, ggf. unter Verwendung von Piktogrammen.




2. Personal Hygiene - Persönliche Hygiene in den Zimmern


2.1 Händewäsche


Das Waschen der Hände ist der erste wichtige Bestandteil der Händehygiene. Diese hat insbesondere Vor und nach Arbeitsbeginn, bei Verschmutzung, vor und nach Toilettenbenutzung, nach dem Nassputzen und vor dem Essen zu erfolgen. Es sollte keine Stückseife, gemeinsame Nagelbürsten und Gemeinschaftshandtücher verwendet werden. Der Ablauf beim Händewaschen ist wie folgt: Flüssigseife in die angefeuchteten Hände geben, nach der Reinigung die Seife gründlich abspülen, trocknen und anschließend desinfizieren.


2.2. Händedesinfektion


Es sind Desinfektionsmittel zu verwenden, die von dem Verbund für angewandte Hygiene (VAH) für entsprechende Anwendungen getestet und in der aktuellen Liste aufgeführt sind. Alle von uns in diesem Hygieneplan genannten Desinfektionsmittel aus unserem Sortiment entsprechen diesen Anforderungen. Die Hände werden bei der hygienischen Händedesinfektion mit 3-5 ml Händedesinfektionsmittel ausreichend benetzt. Die Wirkzeit ist den Angaben des Herstellers zu entnehmen - je nach Produkt liegen diese bei 15 Sek. bis 1 Min.


Die hygienische Händedesinfektion ist nach der Standard Einreibemethode für die hygienische Händedesinfektion nach DIN EN 1500 wie folgt durchzuführen:


•Handfläche auf Handfläche;


•Rechte Handfläche über linkem Handrücken und linke Handfläche über rechtem;


•Handrücken;


•Handfläche auf Handfläche mit verschränkten gespreizten Fingern;


•Außenseite der Finger auf gegenüberliegende Handfläche mit verschränkten Fingern;


•Kreisendes Reiben des rechten Daumens in der geschlossenen linken Handfläche und umgekehrt;


•Kreisendes Reiben hin und her mit geschlossenen Fingerkuppen der rechten Hand in der linken Handfläche und umgekehrt


•Das Tragen von Einmalhandschuhen ersetzt keine hygienische Händedesinfektion!


Da das Corona-Virus sensibel auf fettlösende Substanzen reagiert, ist gründliches Händewaschen mit Seife regelmäßig erforderlich.




3. Hautschutz


3.1 Durch häufiges Tragen von Einmalhandschuhen und häufige Händedesinfektion kann eine Beeinträchtigung der Haut entstehen. Deshalb sollten die Hände regelmäßig mit geeigneten Hautschutzpräparaten gepflegt werden.


3.2 Vor Arbeitsbeginn, zwischen unterschiedlichen Arbeitsgängen und nach jedem Toilettenbesuch sind die Hände zu waschen, Schmuck und Armbanduhr abzulegen.


3.3 Dem häufigen Händewaschen und ggf. Desinfizieren ist der Vorzug gegenüber dem Tragen von Einmalhandschuhen zu geben.




4. Ausstattungshygiene


4.1 Im Eingangsbereich sind Desinfektionsmittel für die Klienten zum Gebrauch bereitzustellen und auf deren Benutzung mittels Schildern hinzuweisen. Kunden sind durch Aushang darauf hinzuweisen, dass ein Betreten des Geschäftes mit Erkältungs- oder Coronasymptomen nicht gestattet ist.


4.2 Alle Räume, einschließlich der Türklinken nach der Nutzung sind gereinigt und desinfiziert. Generell wird auf eine ausreichende Lüftung mit möglichst hohem Luftwechsel zu geachtet.


4.3. Flächen und Gegenstande, die häufig von Klienten berührt werden, darunter Tür Griffe sind regelmäßig nach jeder Benutzung durch einen Klienten zu reinigen.


4.4 Eine Handwaschmöglichkeit mit Seifenspender und (Einmal-)Handtüchern und einem Abwurfbehälter sind in den Zimmern vorhanden.


4.5 Gemäß SächsCoronaSchVO ist eine Beschränkung der maximalen Klientenzahl im Geschäft auf einen Kunden pro 20 m2 Fläche geregelt. Mehr Klienten werden in die Geschäftsräume nicht eingelassen, da eine Terminvereinbarung nur telefonisch läuft.


4.6 In den Fluren der Prostitutionsstäte sind an drei Stellen weitere Hygieneartikel in größeren Mengen vorhanden.  




5. Flächenhygiene


5.1. Eine gezielte Flächendesinfektion muss unmittelbar nach Kontaminationen mit Blut und anderen Sekreten mit einem Flächendesinfektionsmittel durchgeführt werden. Als Flächendesinfektionsmaßnahmen wird die Scheuer-Wischdesinfektion empfohlen.


5.2. Eine präventive Flächendesinfektion ist überall dort durchzuführen, wo Klientenkontakt zu Flächen besteht. Folgende Oberflächen sind täglich präventiv zu desinfizieren:


•Arbeitsflächen


•Behandlungsliegen


•Waschbecken einschließlich Konsole


•Toiletten



5.3 Täglich wird eine Feucht Reinigung der Fußböden empfohlen und desinfiziert.


5.4 Die Fußböden sind rutschfest und leicht zu reinigen.


5.5. Die Räume sind ausreichend beleuchtet und belüftet.


5.6 Die Waschbecken werden nur zum Händewaschen benutzt und desinfiziert.


5.7 Eine regelmäßige Unterhaltsreinigung von Fußböden, Decken, Wänden, Türen und Fenstern erfolgt und desinfiziert.




6. Beschäftigungsrestriktionen für Escorts


6.1. Escorts, die sich krank fühlen oder Symptome einer Erkältungskrankheit oder Corona-Symptome aufweisen (Halsschmerzen, Geruchs- und Geschmacksstörungen, trockener Husten), klären vorher telefonisch ab, ob sie zur Darstellung kommen oder vorsorglich ärztlichen Rat einholen.


6.2. Bei Fieber und Husten sowie einem Verdacht auf Covid-19 nicht zum Arzt gehen, sondern die Arztpraxis telefonisch kontaktieren.


6.3. Zwecks Rückverfolgung von Infektionsketten sind Klientenkontaktdaten aufzunehmen und für vier Wochen aufzubewahren. Wir empfehlen, diese in einem zugeklebten Briefumschlag zu verwahren und mit Datum zu versehen.

ndesinfektion muss unmittelbar nach Kontaminationen mit Blut und anderen Sekreten mit einem Flächendesinfektionsmittel durchgeführt werden. Als Flächendesinfektionsmaßnahmen wird die Scheuer-Wischdesinfektion empfohlen.


Terminvereinbarung nur telefonisch unter 0172-3655967